Allgemeine Geschäftsbedingungen

Hotel-Hundeparadies

Die folgenden Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Betreuungsvertrages und werden vom Hundebesitzer anerkannt.

Die Hundepension verpflichtet sich den Hund zu beherbergen, zu verpflegen, eine artgerechte Haltung des Hundes zu übernehmen und das Tierschutzgesetz sowie dessen Nebenbestimmungen zu beachten.

  1. Der Hundebesitzer versichert, dass das übergebene Tier sein Eigentum, gesund und geimpft ist, eine Flohprophylaxe erhalten hat und entwurmt wurde. Der Hund muss zum Zeitpunkt der Aufnahme Impfschutz gegen folgende Krankheiten aufweisen: Tollwut, Leptospirose, Staupe, Hepatitis, Parvovirose, Parainfluenza. Die Impfungen müssen spätestens 4 Wochen vor der Abgabe durchgeführt sein und dürfen nicht länger als 1 Jahr zurückliegen. Der Hund muss 4 Tage vor dem Pensionsaufenthalt mit einer Wurmkur behandelt werden. Der gültige Impfpass ist während der Anwesenheitszeit bei der Hundepension zu hinterlegen. Die Hundepension ist berechtigt, die Aufnahme bei nicht aktuell gefordertem Impfschutz zu verweigern. Bringt der Hund eine ansteckende Krankheit mit, trägt der Besitzer dieses Hundes die dadurch entstandenen Kosten, wie Desinfektion und Mitbehandlung angesteckter Hunde. Trotz aller Prophylaxe kann es in Ausnahmefällen zu einer Ansteckung mit Parasiten kommen. Für diesen Fall kann keine Haftung übernommen werden.
  2. Der Hundebesitzer versichert, dass der Hund derzeit in einer Hundehalterhaftpflichtversicherung versichert ist. Eine Kopie der aktuellen Versicherungspolice ist bei der Abgabe zu hinterlegen. Für alle Schäden, die durch den Hund entstehen, haftet der Tierbesitzer, sofern sie nicht durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung von der Hundepension zu verantworten sind. Der Hundebesitzer haftet für jegliche, durch seinen Hund während des Pensionsaufenthaltes verursachte Personen- und Sachschäden in vollem Umfang. Die Aufnahme des Hundes erfolgt auf eigene Gefahr des Hundebesitzers.
  3. Bei durch Krankheit oder Unfall verstorbenen Hunden kann mit Ausnahme von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kein Schadenersatz verlangt werden. Sollte der Hund trotz sorgfältigster Aufsicht abhandenkommen oder ableben, ist die Hundepension nur bei grober Fahrlässigkeit haftbar. In anderen Fällen wird der Schadenersatz auf 400,- € beschränkt.
  4. Für sämtliche mitgebrachten Gegenstände übernimmt die Pension keine Haftung.
  5. Der Hundebesitzer räumt der Hundepension das Recht ein, den Hund bei Erkrankung oder Verletzung einem Tierarzt der Wahl der Hundepension vorzustellen und gegebenenfalls behandeln zu lassen. Alle diesbezüglichen Kosten gehen zu Lasten des Hundebesitzers.
  6. Bei einem starken Aggressionsverhalten des Hundes gegenüber Artgenossen oder Menschen, ist die Hundepension berechtigt, die Pensionsunterbringung abzubrechen. Der Hundebesitzer verpflichtet sich, den Hund abzuholen.
  7. Bei Nichtabholung des Hundes am vereinbarten Tag verlängert sich der Vertrag automatisch und ist für jeden zusätzlichen Tag der jeweilige Tagessatz zu entrichten. Die Hundepension behält sich vor, den Hund nach 10 Tagen der Nichtabholung des vereinbarten Tages einem Tierschutzverein der Wahl der Hundepension zuzuleiten. Alle in diesem Zusammenhang entstandenen Kosten trägt der Tierbesitzer.
  8. Der Hundebesitzer erklärt sich damit einverstanden, dass der Hund auf dem eingezäunten Gelände der Hundepension im Rudel gehalten wird und übernimmt alle damit in Verbindung stehenden Risiken. Der Besitzer des Hundes bestätigt, dass sein Tier keine Gefahr für Menschen oder andere Tiere darstellt. Der Besitzer hat die Pension besichtigt und ihm sind die Risiken einer Rudelhaltung mit Freilaufmöglichkeit bewusst. Der Besitzer des Hundes erklärt ausdrücklich, dass er insbesondere die Risiken einer Beißerei unter den im Rudel gehaltenen Tieren kennt und in Kauf nimmt und eventuelle Kosten einer Tierarztbehandlung des eigenen Hundes selbst trägt.
  9. Läufige Hündinnen werden nicht aufgenommen! Dem Hundebesitzer ist bekannt, dass Hündinnen, die während des Pensionsaufenthaltes läufig werden könnten, auf eigenes Risiko gebracht werden. Für auftretende Folgen wie Deckung der Hündin während der Pensionszeit wird keine Haftung übernommen. Die damit in Zusammenhang stehenden Kosten gehen zu Lasten des Hundebesitzers.
  10. Der Pflegesatz ist für die vereinbarte Pensionszeit im Voraus zu entrichten. Der Aufenthalt wird generell pro Anwesenheitstag abgerechnet, d.h. erster und letzter Tag zählen mit. Sollte der Hund vorzeitig abgeholt werden, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Pflegesatzes für die vereinbarte Zeit. Die Preisberechnung erfolgt jeweils nach der zu Pensionsbeginn gültigen Preisliste. Bei Reservierung zu einem bestimmten Termin (z.B. Ferienzeiten) gilt die Reservierung nur dann als verbindlich, wenn der vollständig ausgefüllte Vertrag und 30 % Anzahlung auf den Gesamtpreis der Unterbringung per Überweisung unverzüglich nach Reservierung auf dem Konto Hotel-Hundeparadies eingegangen sind. Eine Rückerstattung der Anzahlung im Falle einer Stornierung ist nur bis zu 14 Tage vor dem Unterbringungstermin möglich.
  11. Das Hotel-Hundeparadies kann den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist außerordentlich kündigen, wenn der Besitzer den Preis für die Unterbringung nicht entsprechend Punkt 10. dieses Vertrages bezahlt.
  12. Der Hundebesitzer erklärt seine ausdrückliche Zustimmung zur Verwendung und Veröffentlichung der Film-/bzw. Fotoaufnahmen des Tieres- gleich zu welchem Zweck. Der Hundebesitzer verzichtet auf die Geltendmachung jeglicher Vergütung / Ansprüche.
  13. Der Hundebesitzer bestätigt, dass alle Informationen bezüglich des Hundes vollständig und wahrheitsgetreu sind.
  14. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist das Amtsgericht Gummersbach
  15. Nebenabreden bedürfen der Schriftform
  16. Sollten einzelne Bestimmungen/Klauseln der AGB unwirksam sein, bleiben die restlichen Bestandteile der AGB davon unberührt.
  17. Mit der Unterschrift des Vertrages bestätigt der Hundebesitzer, die vorliegenden AGBs erhalten und zur Kenntnis genommen zu haben.                                                                                                 

 

 

Stand Dezember 2014

 

Unsere Betriebsferien 

 

24.08.2024 - 16.09.2024

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14.12.2024 - 06.01.2025

 

 

 

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